Tipps für den Klimaschutz im Büro

Auch am Arbeitsplatz lässt sich durch einfache Maßnahmen viel Energie sparen. Mittelfristig kommt die damit verbundene Kostenersparnis nicht nur dem Arbeitgeber, sondern auch den Arbeitnehmern zugute.

1. Energiespareinstellung des Computers aktivieren

Nicht alle Computernutzer schöpfen die Energiesparmöglichkeiten ihres Gerätes aus. Dies gilt auch für Arbeitsplatzgeräte. Wenn die Einstellungen aktiviert werden, kann man mit zwei Minuten Arbeit ca. 20% Strom einsparen.
Die Einstellungen sind  vergleichsweise einfach umzusetzen, aber häufig hat man an seinem Arbeitsplatz hierfür nicht die entsprechenden Rechte. Bitte sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrer EDV-Abteilung.
Ein Wert von ca. 3 Minuten, bevor der Standby- Modus einsetzt, hat sich vielfach bewährt. Auch wenn das sehr knapp klingt, bei der direkten Computerarbeit vergeht eigentlich kaum ein Zeitraum, bei dem man drei Minuten lang keine Taste drückt oder nicht die Maus bewegt. Ablenkungen wie Telefonate, Besprechungen usw. sind jedoch häufig. Die Abschaltphasen summieren sich und führen so zu der erwähnten Einsparung von ca. 20%. Bei 220 Arbeitstagen im Jahr und x Mitarbeitern im Haus kommt schnell eine beträchtliche Summe zusammen - ohne einen Cent zu investieren.

2. Kein Stand-by über Nacht

Auch im Büro ist es wichtig, Elektrogeräte immer ganz auszuschalten. Dies gilt auch für Computer, die über Nacht vollständig vom Netz getrennt werden sollten. Falls kein Netzschalter vorhanden ist, sollten Sie abschaltbare Steckerleisten verwenden.

3. Aufzüge

Aufzüge gehören zu den größten Energieverbrauchern in Bürogebäuden. Wo immer es möglich ist, sollte die Benutzung der Aufzüge vermieden und die vorhandenen Treppen benutzt werden. Beim Ruf des Aufzuges sollte nur die gewünschte Zielfahrtrichtung gedrückt werden. Ansonsten werden unnötigerweise mehrere Aufzüge in Bewegung gesetzt bzw. bei Einzelaufzügen die Fahrstrecken verlängert.

4. Beleuchtung

Bei schwachem Tageslicht sollte nur soviel Beleuchtung eingeschaltet werden, wie notwendig ist. Sobald das Tageslicht ausreichend ist, sollte die Beleuchtung natürlich vollständig  ausgeschaltet werden.

Sonnenschutzeinrichtungen sollten so genutzt werden, dass keine zusätzliche Beleuchtung erforderlich wird.

Beim Verlassen der genutzten Räume (dies gilt auch für die Toiletten ) ist die Beleuchtung grundsätzlich auszuschalten. Darauf ist besonders zum Dienstschluss zu achten.

5. Raumtemperaturen

Eine besondere Bedeutung bei der Nutzung der Heizungsanlage kommt der Einhaltung der zulässigen Raumtemperatur zu, da eine Überschreitung dieses Wertes um nur 1° C im Verlauf eines Jahres einen Energiemehrverbrauch von durchschnittlich 6% zur Folge hat. Während der Heizperiode und der Regelarbeitszeit sollen folgende Raumtemperaturen eingehalten werden:

  • Büro-, Unterrichts- und Sitzungsräume 20°C
  • Turn- und Sporthallen 15-17°C
  • Umkleide- und Duschräume 22°C
  • Flure 12°C
  • Toiletten 15°C
  • Treppenhäuser 10°C

6. Thermostatventile

Für den geregelten Heizbetrieb sind die Thermostatventile maximal auf denjenigen Skalenwert einzustellen, der zur Aufrechterhaltung der gewünschten Raumtemperaturen erforderlich ist. Üblicherweise justieren die Hersteller die Thermostate so, dass mit der Einstellung „3“ eine Raumtemperatur um die 20°C erreicht wird. Ist die Raumtemperatur bei Stufe 3 deutlich höher, haben die Thermostatköpfe ihre Lebensdauer überschritten, und sollten getauscht werden.

Eine Einstellung auf einen höheren Wert führt nur zu einer späteren Abschaltung des Ventils (Raum wird wärmer al 20°C)  aber nicht zu einer schnelleren Aufheizung des Raumes.

7. Heizkörper

Damit sowohl die Konvektion als auch die Strahlung in vollem Maße zur Erwärmung von Raumluft und Personen genutzt werden kann, sollten die Heizkörper von allen Gegenständen (Schränke, Regale, Vorhänge, Kartons usw.) freigehalten werden, die eine Luftzirkulation am Heizkörper oder eine freie Abstrahlung in den Raum behindern.

8. Richtiges Lüften von Räumen

Während des Heizbetriebes sollten Gebäude-Eingangstüren, Windfänge, Hallentüren, Garagen- und Kellertüren sowie sämtliche Fenster geschlossen gehalten werden.

Zum Lüften der Räume sind die Fenster kurzzeitig voll zu öffnen und danach wieder zu schließen (Stoßlüftung). Eine Schrägstellung der Fenster in der Heizperiode sollte unter allen Umständen vermieden werden. 

Während des Lüftens sollten  Heizkörper-Thermostatventile geschlossen werden.

Auf keinen Fall sollte während des Heizbetriebes die Regulierung der Raumtemperatur durch Öffnen und Schließen der Fenster erfolgen.

9. Elektrische Zusatzheizgeräte

Die Verwendung elektrischer Zusatzheizgeräte (Heizlüfter u. ä.) ist in vielen Betrieben aus Brandschutzgründen nicht erlaubt. Zudem steigen bei der Verwendung solcher Geräte die Stromkosten enorm an

10. Klimaanlagen

Klimaanlagen benötigen für Ihre Funktion eine große Menge an Energie. Ihre Betriebszeit ist deshalb den Arbeitszeiten  anzupassen.
Raumtüren und Fenster sollten beim Betrieb von Klimaanlagen geschlossen gehalten werden. Sonnenschutzeinrichtungen wie Jalousien sollten rechtzeitig vor Beginn der Sonneneinstrahlung genutzt werden um erhöhte Raumtemperaturen zu vermeiden und die Klimaanlagen zu entlasten. Ebenso sollten in klimatisierten Räumen wärmeerzeugende Geräte wie Kopierer oder Kühlschränke möglichst nicht aufgestellt werden, da diese Geräte gegen die Klimaanlage  arbeiten.